Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Beschreibung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-neuhof.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=02440694809Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02440694809Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9107 924429-0
Fax: +49 9107 924429-99
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Abfall, beschädigt, Beschädigung, defekt, Defekte Straßenleuchte melden, kaputt, Mängelanzeige an der öffentlichen Straßenbeleuchtung, Mängelmelder, Mängelmeldung, Meldeformular für Mängel, Meldung eines Schadens, Parkbank, Schaden melden, Schadensmelder, Spielplatz, Störungsmeldung, Straßenlampe, Verschmutzung, Verunreinigungen