Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde

    Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.

    Beschreibung

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.

    Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Hannberger Str. 5

    91093 Heßdorf

    Postanschrift

    Hannberger Str. 5

    91093 Heßdorf

    Kontakt

    E-Mail: info@hessdorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76996311795Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9135 73739-0

    Fax: +49 9135 73739-10

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Abfall, beschädigt, Beschädigung, defekt, Defekte Straßenleuchte melden, kaputt, Mängelanzeige an der öffentlichen Straßenbeleuchtung, Mängelmelder, Mängelmeldung, Meldeformular für Mängel, Meldung eines Schadens, Parkbank, Schaden melden, Schadensmelder, Spielplatz, Störungsmeldung, Straßenlampe, Verschmutzung, Verunreinigungen

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