Förderung für Flüchtlings- und Integrationsberatung Bewilligung

    Flüchtlings- und Integrationsberatung; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund.

    Beschreibung

    Zweck

    Zweck der Förderung ist es,

    • den Integrationsprozess von Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhaftem Bleiberecht nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ zu stärken, um einerseits die Teilhabechancen in unserem Land und andererseits das gelebte Miteinander der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund vor Ort zu unterstützen sowie
    • Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG zu unterstützen.
    Gegenstand

    Gefördert werden im Rahmen des Zuwendungszwecks die Beratungs- und Betreuungstätigkeit und die Koordination und Unterstützung der aktiven Flüchtlings- und Integrationsberatungsstellen sowie die bayernweite bedarfsgerechte Sicherstellung der Beratung.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger auf der untersten Organisationsebene, bei denen das Personal beschäftigt ist, aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz in Bayern sowie die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte in Bayern. Es ist ebenso zulässig, andere Träger aus dem Kreise der Zuwendungsempfänger oder übergeordnete Dachverbände zur Antragstellung zu bevollmächtigen und sich zu einem Trägerverband zusammenzuschließen. Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger auf der untersten Organisationsebene, bei denen das Personal beschäftigt ist, aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz in Bayern sowie die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte in Bayern. Es ist ebenso zulässig, andere Träger aus dem Kreise der Zuwendungsempfänger oder übergeordnete Dachverbände zur Antragstellung zu bevollmächtigen und sich zu einem Trägerverband zusammenzuschließen.

    Zuwendungsempfänger für Aufgaben der Koordination und Unterstützung der aktiven Flüchtlings- und Integrationsberatungsstellen sowie der bayernweiten bedarfsgerechten Sicherstellung der Beratung sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Ebene der Landesverbände.

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstr. 21

    90402 Nürnberg

    Postanschrift

    Marienstr. 21

    90402 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/762399674965Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 2352-0

    Fax: +49 911 2352-100

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgaben- und Finanzierungsplan
    • Stellenübersicht
    • Kofinanzierungsbestätigung(en)

      (vom Drittmittelgeber auszufüllen)

    • Zuständigkeitsvereinbarung(en)

    Voraussetzungen

    Die Beratungskräfte müssen fachlich qualifiziert sein. Die Qualifikationsanforderungen sind im Einzelnen der Beratungs- und Integrationsrichtlinie zu entnehmen. Grundsätzlich ist bei der Planung und Ergänzung der Beratungsstruktur darauf zu achten, dass bayernweit eine bedarfsorientierte Angebots- und Beratungsstruktur erreicht wird.

    Der Antragsteller muss einen angemessenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen, der auch über Drittmittel erbracht werden kann.

    Voraussetzung für die Förderung der Landesverbände ist, dass diese oder die ihnen untergeordneten Verbände und Träger Zuwendungen für die Flüchtlings- und Integrationsberatung im Sinne der Beratungs- und Integrationsrichtlinie erhalten und der Landesverband hierfür koordinierende und verwaltende Aufgaben, insbesondere die bayernweite bedarfsgerechte Sicherstellung der Beratung, wahrnimmt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anträge auf Förderung sind bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15, einzureichen, die über diese entscheidet (Bewilligungsbehörde).

    Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahren.

    Die Anträge sind unter Verwendung der bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucke zu erstellen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) ausschließlich in digitaler Form zu übersenden.

    Die weiteren Einzelheiten zum Antragstellungs- und Bewilligungsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

    Fristen

    Anträge auf Zuwendung sind vor Beginn des Bewilligungszeitraums grundsätzlich bis spätestens 15. November des Vorjahres zu stellen. Etwaige Änderungen nach Antragstellung können der Bewilligungsbehörde noch bis spätestens 15. März des Bewilligungszeitraums mitgeteilt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.12.2024

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 18.11.2024

    Stichwörter

    Asylsozialberatung, Ausländerberatung, Aussiedlerberatung, Integrationsberatung, Migranten, Migrationsberatung, Spätaussiedlerberatung, Zuwanderer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English