Ortsdurchfahrten; Festsetzung der Grenzen
Beschreibung
Eine Ortsdurchfahrt ist der Teil einer Bundesstraße, Staatsstraße oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch der Erschließung der anliegenden Grundstücke (Erschließungsbereich E) oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes (Verknüpfungsbereich V) dient. Die festgesetzte Ortsdurchfahrt hat rechtliche Bedeutung für die Straßenbaulast für den jeweiligen Straßenabschnitt.
Die Grenzen der Ortsdurchfahrt werden überwiegend durch weiße Schilder am Straßenrand (Aufschrift OD ggf. in Verbindung mit E für Erschließungsbereich oder V für Verknüpfungsbereich) bzw. noch durch Grenzsteine gekennzeichnet. Die straßenverkehrsrechtliche Ortsdurchfahrt (gelbe Ortstafel) wird nach Kriterien der StVO festgelegt und ist daher nicht immer mit der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt identisch.
Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 31 - Straßenbau (Reg OFr)
Adresse
Hausanschrift
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Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5980628229322Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Internet
Voraussetzungen
Es handelt sich um ein Verfahren von Amts wegen. Straßenbaulastträger/Gemeinden können eine Änderung oder eine erstmalige Festsetzung einer Ortsdurchfahrt beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Vor der Entscheidung werden der Straßenbaulastträger sowie die Gemeinde angehört.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.05.2024