Wohneigentum in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen; Beantragung einer Genehmigung für Begründung oder Teilung

    Fremdenverkehrsgemeinden können durch Satzung bestimmen, dass die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum genehmigungspflichtig ist.

    Beschreibung

    Gemeinden, die insgesamt oder zumindest in Teilen überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, können in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung bestimmen, dass die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum (§ 1 des Wohnungseigentumsgesetzes - WEG) genehmigungspflichtig ist. Zweck einer solchen Regelung ist die Erhaltung der Fremdenverkehrsfunktion der Gemeinde. Nähere Regelungen hierzu enthält § 22 des Baugesetzbuchs (BauGB).

    Über die Genehmigung entscheidet die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. Die Genehmigung darf grundsätzlich nur versagt werden, wenn der jeweils von der Genehmigungspflicht erfasste Rechtsvorgang die Zweckbestimmung des Gebiets für den Fremdenverkehr und dadurch die städtebauliche Entwicklung und Ordnung beeinträchtigt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Berchtesgadener Land - Fachbereich 31 - Planen, Bauen, Wohnen (LRA BGL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzburger Straße 64

    83435 Bad Reichenhall

    Postanschrift

    Salzburger Straße 64

    83435 Bad Reichenhall

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@lra-bgl.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4504125126209Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8651 773-0

    Fax: +49 8651 773-111

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung setzt einen Antrag bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024

    Stichwörter

    Fremdenverkehrsgemeinde Wohnungseigentum Teileigentum Baugenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

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