Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
Beschreibung
Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Hinweise für Theres (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Theres
Online-Dienste
SEPA-Lastschriftmandat für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe online erteilen, ändern oder widerrufen
Beschreibung
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- SEPA-Lastschriftmandat für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe online erteilen, ändern oder widerrufenSie können Ihrer Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren online erteilen, ändern oder kündigen. Gilt nur für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe.
Vertrauensniveau
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SEPA-Lastschriftmandat für die Gemeinde Gädheim online erteilen, ändern oder widerrufen
Beschreibung
Online erledigen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Gemeinde Gädheim online erteilen, ändern oder widerrufenSie können Ihrer Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren online erteilen, ändern oder kündigen. Gilt nur für die Gemeinde Gädheim.
Vertrauensniveau
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SEPA-Lastschriftmandat für die Gemeinde Theres online erteilen, ändern oder widerrufen
Beschreibung
Online erledigen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Gemeinde Theres online erteilen, ändern oder widerrufenSie können Ihrer Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren online erteilen, ändern oder kündigen. Gilt nur für Gemeinde Theres.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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SEPA-Lastschriftmandat für die Gemeinde Wonfurt online erteilen, ändern oder widerrufen
Beschreibung
Online erledigen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Gemeinde Wonfurt online erteilen, ändern oder widerrufenSie können Ihrer Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren online erteilen, ändern oder kündigen. Gilt nur für die Gemeinde Wonfurt.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Haßberge - AB Z2.2 Kasse (LRA HAS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kasse@landratsamt-hassberge.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2976762511512Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9521 27-0
Fax: +49 9521 27-101
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Theres
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 3
97531 Theres
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag ganztägig geschlossen! Aktuelle Sonderregelungen sind der Tagespresse und/oder unserer Homepage zu entnehmen.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: vg@vg.theres.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63440617825Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9521 9234-0
Fax: +49 9521 9234-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 100 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Gemeindekasse
- Art. 86 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Kreiskasse
- § 42 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Aufgaben der Kasse
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)Kassenanordnungen
- § 34 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Kassenanordnung
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)Aufgaben der Kasse
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.08.2024
Hinweise für Theres (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Theres
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Theres am 03.09.2024
Stichwörter
Bankeinzug, Kreiskasse, Lastschrift, Lastschriftverfahren, SEPA, Überweisung, Zahlstelle