Flächennutzungsplan Aufstellung

    Flächennutzungsplan; Aufstellung

    Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden aufgestellt. Sie beinhalten die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen.

    Beschreibung

    Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan. Dies unterscheidet ihn von Bebauungsplänen (vgl. auch Stichwort "Bebauungspläne"), die für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt werden und verbindliche Regelungen für die Bürger und die Baugenehmigungsbehörden enthalten.

    Im Flächennutzungsplan werden z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Daneben werden Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich übernommen. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beizufügen. In der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans und in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.

    Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt (siehe auch Stichwort: "Bauleitplanverfahren"). Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung sind in der Regel die Landratsämter, im Ausnahmefall die Regierungen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Iphofen - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 26

    97346 Iphofen

    Postfachadresse

    Postfach 120

    97344 Iphofen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich für Sie geöffnet: Donnerstag: bis 18:00 Uhr Jeden letzten Samstag im Monat, nach telefonischer Terminvereinbarung, von 10:00 - 12:00 Uhr.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@vgem.iphofen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/871297134780Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9323 8715-29

    Fax: +49 9323 8715-6629

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    • Bauleitpläne Bayern

      Das Auskunftssystem ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Bebauungs- und Flächennutzungspläne zahlreicher Gemeinden in Bayern. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 21.08.2024

    Stichwörter

    Bauleitplanung Flächennutzungsplan Liegenschaften, Flächennutzungsplan Bauleitplanung Liegeschaften

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English