Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Hinweise für Sonstiges (097710130000): Ergänzung: Stadt Friedberg
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86316 Friedberg
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Di 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sonstiges (097710130000): Ergänzung: Stadt Friedberg
- Grün- und SpielanlagensatzungSatzung über die Benützung der öffentlichen Grün- und Spielanlagen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Hinweise für Sonstiges (097710130000): Ergänzung: Stadt Friedberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Friedberg am 19.04.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement