Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Markt Schwanstetten - Bau- und Liegenschaftsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
90596 Schwanstetten
Kontakt
E-Mail: markt@schwanstetten.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8942613868113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9170 289-0
Fax: +49 9170 289-40
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement