Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Ansprechpartner
Markt Arnstorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 8
94424 Arnstorf
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 8:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 11:45 Uhr
Do 8:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 11:45 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@arnstorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30664352499Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8723 9610-0
Fax: +49 8723 9610-40
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement