Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

    Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

    Beschreibung

    Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Bad Abbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Raiffeisenstr. 72

    93077 Bad Abbach

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    93075 Bad Abbach

    Kontakt

    E-Mail: info@bad-abbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50775439504Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9405 9590-0

    Fax: +49 9405 9590-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Entente Florale, Grünanlagen, Grünanlagensatzung, Grünflächenmanagement

    Sprachversion

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