Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte, Diskothek etc. betreiben wollen, müssen Sie sich an die Vorschriften zur Sperrzeitregelung halten.
Die allgemeine Sperrzeit beginnt in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. "Putzstunde"). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen), verkürzt oder aufgehoben werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben.
Die Sperrzeitregelung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2005.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Pleiskirchen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstr. 12
84568 Pleiskirchen
Kontakt
E-Mail: gemeinde@pleiskirchen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=50663512680Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50663512680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8635 7097-0
Fax: +49 8635 709820
Internet
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung, welche Sperrzeit festgesetzt wird, haben die Gemeinden in jedem Fall die Interessen der Nachbarschaft - insbesondere deren Recht auf eine ungestörte Nachtruhe - zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 21.08.2024
Stichwörter
Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde