Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Beschreibung
Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Probe- oder Überführungsfahrten durchführen wollen, können Sie hierzu ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Es beginnt mit der Erkennungsnummer "03" oder "04". Dieses Kennzeichen kann einmalig verwendet werden und verliert nach Ablauf der eingetragenen Frist seine Gültigkeit.
Das Kennzeichen ist für maximal fünf Kalendertage (einschließlich des Tages der Zuteilung durch die Zulassungsbehörde) gültig. Es ist nicht möglich, den Beginn der Geltungsdauer anders festzulegen. Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere bei Ihrer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Donau-Ries - Team 222 - KFZ-Zulassungswesen (Standort 1) (LRA DON)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bürgermeister-Reiger-Str. 5
86720 Nördlingen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/244513127915Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 906 74-6820
Landratsamt Donau-Ries - Team 222 - KFZ-Zulassungswesen (Standort 2) (LRA DON)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pflegstr. 2
86609 Donauwörth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/244513127915Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 906 74-0
Fax: +49 906 74-273
erforderliche Unterlagen
- amtliches Ausweispapier
- Nachweis der Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere, EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung / soweit erforderlich der Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)
- Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
- Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss bei der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bereits bekannt sein.
- Es muss eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung vorliegen.
- Darüber hinaus muss es sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis oder/und gültiger Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung erhalten Kennzeichen zur Durchführung der zum Erwerb erforderlichen Fahrten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 42 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder des Standortes stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Sie erhalten von der Zulassungsbehörde einen besonderen Fahrzeugschein. Die Verwendung des Kennzeichens ist nur an einem Fahrzeug möglich.
Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.
Kosten
Die Kurzzeitkennzeichengebühr beträgt 13,10 EUR.
Zuzüglich der Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (2,60 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Stichwörter
Kurzzeit-Kennzeichen, Kurzzeit Nummernschild, Rotes Kennzeichen, Rotes Nummernschild, Überführungskennzeichen, Überführungsnummernschild