Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

    Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

    Beschreibung

    Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

    Ansprechpartner

    Stadt Neusäß

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 28

    86356 Neusäß

    Postfachadresse

    Postfach 1152

    86344 Neusäß

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Donnerstag zusätzlich im Einwohnermeldeamt: 08:00 bis 16:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: stadt@neusaess.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/20664422484Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 4606-0

    Fax: +49 821 4606-19191

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English