Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Gemeinde Sachsen b.Ansbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 22
91623 Sachsen b.Ansbach
Kontakt
E-Mail: gemeinde@sachsen-b-ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50552285705Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9827 9220-0
Fax: +49 9827 9220-320
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024