Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach - SG 15 Hauptverwaltung, EDV, Fremdenverkehrsamt, Sitzungsdienst, Sportamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 1 - 3
96138 Burgebrach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: verwaltung@vg-burgebrach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/670401718921Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9546 9416-0
Fax: +49 9546 9416-10
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024