Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

    Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

    Beschreibung

    Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

    Ansprechpartner

    Markt Neubeuern - Bauamtsleitung, Bauangelegenheiten, Bauleitplanung, Erschließungsbeiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 4

    83115 Neubeuern

    Postanschrift

    Schlossstraße 4

    83115 Neubeuern

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: beate.bergmann@neubeuern.org

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/818509809986Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8035 8784-0

    Fax: +49 8035 8784-29

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English