Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Ansprechpartner
Markt Neubeuern - Bauamtsleitung, Bauangelegenheiten, Bauleitplanung, Erschließungsbeiträge
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schlossstraße 4
83115 Neubeuern
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: beate.bergmann@neubeuern.org
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/818509809986Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8035 8784-0
Fax: +49 8035 8784-29
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024