Wertstoffe Entsorgung / Gewerbemüll Entsorgung / Elektroschrott Entsorgung

    Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

    Beschreibung

    Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.

    Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.

    Hinweise für Sonstiges (091710111000): Ergänzung: Stadt Altötting

    Online-Dienst

    An-, Um-, oder Abmeldung von Abfallbehältern

    ID: L100042_175012.-149306

    Beschreibung

    Sie können die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung (z. B. die Änderung der Behältergröße und des Abholintervalls) für verschiedene Abfallbehälter online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Altötting - Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapellplatz 2a

    84503 Altötting

    Postanschrift

    Kapellplatz 2a

    84503 Altötting

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/072630458781Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8671 5062-0

    Fax: +49 8671 5062-34

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024

    Hinweise für Sonstiges (091710111000): Ergänzung: Stadt Altötting

    Fachlich freigegeben durch Stadt Altötting am 07.11.2024

    Stichwörter

    Hausmüll, Müllabfuhr, Müllentsorgung, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English