Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Stadt Pappenheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
91788 Pappenheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerbüro Dienstag bis 17:30 Uhr. Standesamt nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Termine außerhalb nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: stadtpappenheim@pappenheim.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64997795475Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64997795475Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9143 606-0
Fax: +49 9143 606-50
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024