Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Ansprechpartner
Gemeinde Hemhofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Blumenstr. 25
91334 Hemhofen
Kontakt
E-Mail: gemeinde@hemhofen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55108392586Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9195 9484-0
Fax: +49 9195 9484-40
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024