Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ering

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Sporrer-Str. 7

    94140 Ering

    Postanschrift

    Paul-Sporrer-Str. 7

    94140 Ering

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ering-inn.de

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    Deutsch

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    Englisch

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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