Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
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Stadtwerke Vilsbiburg - Strom, Wasser, Wärme, Anrufsammeltaxi
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84132 Vilsbiburg
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Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Fr 07:00 Uhr - 11:00 Uhr
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