Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadtwerke Vilsbiburg - Strom, Wasser, Wärme, Anrufsammeltaxi

    Adresse

    Hausanschrift

    Kindlmühlestraße 1

    84137 Vilsbiburg

    Postfachadresse

    Postfach 1246

    84132 Vilsbiburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/617843847971Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Bayern

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