Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Bernbeuren

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    86975 Bernbeuren

    Postanschrift

    Marktplatz 4

    86975 Bernbeuren

    Kontakt

    E-Mail: vgem@bernbeuren.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=68996367783Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 8860 9101-0

    Fax: +49 8860 9101-15

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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