Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    Markt Neubeuern - Bauamtsleitung, Bauangelegenheiten, Bauleitplanung, Erschließungsbeiträge

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    Hausanschrift

    Zur Schanz 5

    83115 Neubeuern

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    Zur Schanz 5

    83115 Neubeuern

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: beate.bergmann@neubeuern.org

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/818509809986Weiterführende Informationen im BayernPortal

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