Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Reichertshausen - Sonstige Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 19:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@reichertshausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/288186838763Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 858-0
Fax: +49 8441 858-58
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024