Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    Markt Garmisch-Partenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    82467 Garmisch-Partenkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1651

    82456 Garmisch-Partenkirchen

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    Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/22330727562Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Bayern

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