Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Zell a.Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 8

    97299 Zell a.Main

    Postanschrift

    Rathausplatz 8

    97299 Zell a.Main

    Öffnungszeiten

    Mo 07:15 Uhr - 12:15 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 12:15 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 12:15 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 12:15 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@zell-main.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/15329726778Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 46878-0

    Fax: +49 931 46878-88

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English