Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Schopfloch

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 15

    91626 Schopfloch

    Postanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 15

    91626 Schopfloch

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@schopfloch-mittelfranken.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40441128715Sicheres Kontaktformular

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    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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