Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Sachsen b.Ansbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 22
91623 Sachsen b.Ansbach
Kontakt
E-Mail: gemeinde@sachsen-b-ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50552285705Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9827 9220-0
Fax: +49 9827 9220-320
Internet
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024