Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald

    Adresse

    Hausanschrift

    Kolpingstraße 3

    92431 Neunburg vorm Wald

    Postanschrift

    Kolpingstraße 3

    92431 Neunburg vorm Wald

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-neunburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=69551802809Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69551802809Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9672 9205-0

    Fax: +49 9672 9205-15

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English