Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Weiding
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
93495 Weiding
Kontakt
E-Mail: poststelle@weiding.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33218373830Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9977 9411-0
Fax: +49 9977 9411-33
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024