Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Kirchroth
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Regensburger Str. 22
94356 Kirchroth
Kontakt
E-Mail: poststelle@kirchroth.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55663827612Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9428 9410-0
Fax: +49 9428 9410-15
Internet
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024