Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtwerke Vilsbiburg - Strom, Wasser, Wärme, Anrufsammeltaxi
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Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1246
84132 Vilsbiburg
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Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 11:00 Uhr
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