Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtwerke Vilsbiburg - Strom, Wasser, Wärme, Anrufsammeltaxi

    Adresse

    Hausanschrift

    Kindlmühlestraße 1

    84137 Vilsbiburg

    Postfachadresse

    Postfach 1246

    84132 Vilsbiburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/617843847971Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8741 9644-0

    Fax: +49 8741 9644-24

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

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