Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Bad Abbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Raiffeisenstr. 72

    93077 Bad Abbach

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    93075 Bad Abbach

    Kontakt

    E-Mail: info@bad-abbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50775439504Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9405 9590-0

    Fax: +49 9405 9590-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English