Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Stephansposching
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Deggendorfer Str. 6
94569 Stephansposching
Kontakt
E-Mail: poststelle@stephansposching.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/16218842729Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9935 9500-0
Fax: +49 9935 9500-99
Internet
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024