Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Reichertshausen - Sonstige Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfaffenhofener Str. 2

    85293 Reichertshausen

    Postanschrift

    Pfaffenhofener Str. 2

    85293 Reichertshausen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 15:00 Uhr - 19:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@reichertshausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/288186838763Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 858-0

    Fax: +49 8441 858-58

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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    Sprache: en

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