Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Karlsfeld
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1220
85750 Karlsfeld
Kontakt
E-Mail: poststelle@karlsfeld.bayern.de
De-Mail: info@karlsfeld.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34886078606Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34886078606Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8131 99-0
Fax: +49 8131 99-103
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024