Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Gasversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Reichling - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Untergasse 3

    86934 Reichling

    Postanschrift

    Untergasse 3

    86934 Reichling

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mittwoch 8:00 -12:00 (nur Einwohnermeldeamt)

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@vg-reichling.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/881738472847Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8194 930214

    Fax: +49 8194 1807

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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