Kommunale Gasversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Gemeinde Kirchroth
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Regensburger Str. 22
94356 Kirchroth
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E-Mail: poststelle@kirchroth.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55663827612Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fachliche Freigabe
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