Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Eigenbetrieb Stadtwerke
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Gaswerkstraße 17
87700 Memmingen
Kontakt
E-Mail: info@stadtwerke-memmingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/022849762844Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8331 8556-0
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024