Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach - Betriebsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 26

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Hospitalstraße 26

    91522 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: betriebsamt@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8228651620511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-570

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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