Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Stamsried

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstr. 10

    93491 Stamsried

    Postanschrift

    Schloßstraße 10

    93491 Stamsried

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stamsried.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/11773962823Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9466 9401-0

    Fax: +49 9466 9401-13

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

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