Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Hohenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 19

    92277 Hohenburg

    Postanschrift

    Marktplatz 19

    92277 Hohenburg

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: markt@hohenburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=92663918592Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 9626 9211-0

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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