Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Osterhofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 13

    94486 Osterhofen

    Postfachadresse

    Postfach 1164

    94483 Osterhofen

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@osterhofen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89220081461Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9932 403-0

    Fax: +49 9932 403-175

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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