Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Deggendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Josef-Strauß-Str. 3

    94469 Deggendorf

    Postfachadresse

    Postfach 1920

    94459 Deggendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Außerhalb dieser Zeiten gerne nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@deggendorf.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=79220151446Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/79220151446Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 991 2960-0

    Fax: +49 991 2960-199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English