Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Karlsfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstr. 7

    85757 Karlsfeld

    Postfachadresse

    Postfach 1220

    85750 Karlsfeld

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@karlsfeld.bayern.de

    De-Mail: info@karlsfeld.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34886078606Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 8131 99-0

    Fax: +49 8131 99-103

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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