Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Karlsfeld
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1220
85750 Karlsfeld
Kontakt
E-Mail: poststelle@karlsfeld.bayern.de
De-Mail: info@karlsfeld.de-mail.de
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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