Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Ansbach - Betriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hospitalstraße 26
91522 Ansbach
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: betriebsamt@ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8228651620511Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 51-570
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024