Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach - Betriebsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 26

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Hospitalstraße 26

    91522 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: betriebsamt@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8228651620511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-570

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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