Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

    Beschreibung

    Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Reichertshausen - Sonstige Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfaffenhofener Str. 2

    85293 Reichertshausen

    Postanschrift

    Pfaffenhofener Str. 2

    85293 Reichertshausen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 15:00 Uhr - 19:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@reichertshausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/288186838763Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 858-0

    Fax: +49 8441 858-58

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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