Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Reichertshausen - Sonstige Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 19:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@reichertshausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/288186838763Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 858-0
Fax: +49 8441 858-58
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024