Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Graben

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    86836 Graben

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    86836 Graben

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: poststelle@graben.de

    De-Mail: poststelle@graben.de-mail.de

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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