Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Schonungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    97453 Schonungen

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    97453 Schonungen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@schonungen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=23663351715Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23663351715Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 7570-0

    Fax: +49 9721 7570-130

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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